2G > ab sofort neue Corona-Regeln NRW
- 2 G’s erforderlich, Ausnahmen siehe nächsten Punkt
- G wie Genesen
- G wie Geimpft
Ausnahmen, egal aus welchem Grund, sind laut Verwaltung nicht zulässig. Es entfällt bis auf weiteres „Getestet“.
- Kinder und Jugendliche
- Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht ausgenommen
- Schüler bis 15 Jahre benötigen keinen Nachweis über die Schultests, Schüler ab 15 Jahre müssen den Schülerausweis vorlegen
- Beim Eintreten in das Bad bis zur Schwimmhalle besteht Maskenpflicht.
- Und natürlich Abstand halten, an Land und zu Wasser. In den Umkleidekabinen, beim Duschen, am Beckenrand und beim Schwimmen